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Steuerexpertise für strategische Unternehmensentscheidungen

Vorbereitung und Begleitung steuerlicher Prüfungen

Prüfungsorientierte Gestaltung, strategische Vorbereitung und fachkundige Begleitung durch alle Phasen der deutschen steuerlichen Prüfung — senior geführt.

Sieben Jahre in der Wirtschaftsprüfung bei PwC Deutschland haben Irina Dallmans Blick dafür geprägt, wie Prozesse, Verträge, Zahlen und Dokumentationen aus Prüfersicht beurteilt werden. Diese Erfahrung bringt sie in die steuerliche Gestaltung sowie in die Vorbereitung und Begleitung deutscher steuerlicher Prüfungen ein. Ziel ist es, steuerliche Positionen nachvollziehbar zu strukturieren, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Dokumentation so aufzubauen, dass sie einer späteren Prüfung standhalten kann.

  • Frühzeitige Identifikation steuerlicher Risiken vor einer angekündigten Prüfung
  • Entwicklung einer kohärenten steuerlichen Position für die gesamte Prüfungsphase
  • Aufbereitung von Verträgen, Berechnungen und Dokumentationen
  • Professionelle Kommunikation mit dem Prüfer
  • Koordination mit Rechtsanwälten und spezialisierten Beratern
  • Begleitung von Sachverhaltsaufklärung und Schlussbesprechung
  • Kritische Analyse aller Prüferfeststellungen und Einspruchsmöglichkeiten
  • Präventive prüfungsorientierte Gestaltung von Strukturen und Prozessen
  • Verrechnungspreise und grenzüberschreitende Sachverhalte in der Prüfung
  • Prüfungsbegleitung nach Unternehmenskäufen oder Umstrukturierungen

Internationales Steuerrecht

Deutsche steuerliche Beratung für internationale Beteiligungen, Geschäftstätigkeit, Finanzierung und Investitionen.

  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Betriebsstätten
  • Quellensteuern
  • Holding- und Beteiligungsstrukturen
  • Grenzüberschreitende Umstrukturierungen
  • Internationale Ausschüttungen
  • Koordination mit Vertrauenspartnern vor Ort
  • Fragen der Standort- und Länderwahl

Internationale Umsatzsteuer

Grenzüberschreitende Umsatzsteuer für internationale Geschäftsmodelle.

  • Grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen
  • EU-Registrierungen
  • Lager und Warenbewegungen
  • E-Commerce und Online-Verkauf
  • Import-/Export-Schnittstellen
  • Umsatzsteuerprozesse und Berichtswesen

Internationales Konzernberichtswesen

Deutsches Berichtswesen im internationalen Konzernumfeld.

  • Deutsche Reporting-Packages
  • HGB-Berichterstattung
  • Schnittstellen zu IFRS oder US-GAAP
  • Steuerliche Rechnungslegung und Überleitung
  • Abstimmung mit Konzernfinanzabteilungen und Abschlussprüfern

Unternehmer · Wegzug · Nachfolge · Exit

Beratung zu strategischen Entscheidungen auf Gesellschafterebene – insbesondere bei internationalen Wohnsitzverlagerungen, Wegzugsbesteuerung, Beteiligungsstrukturen, Nachfolge und Exit. Dallman verbindet dabei besondere fachliche Expertise mit umfangreicher praktischer Erfahrung.

  • Planung internationaler Wohnsitzverlagerungen
  • Wegzugsbesteuerung und steuerliche Folgen des Wegzugs
  • Beteiligungs- und Holdingstrukturen vor und nach dem Wegzug
  • Steuerliche Ansässigkeit und Doppelbesteuerungsabkommen
  • Ausschüttungen und grenzüberschreitende Bezüge
  • Nachfolge-, Verkaufs- und Exit-Planung
  • Koordination mit Rechtsanwälten und Steuerberatern in den betroffenen Ländern

Verrechnungspreise

Verrechnungspreise, die am operativen Modell ausgerichtet sind und einer späteren steuerlichen Prüfung standhalten.

  • Konzerninterne Preismodelle
  • Funktionen, Risiken und Wertschöpfung
  • Konzerninterne Verträge
  • Verrechnungspreisdokumentation
  • Vergleichsanalyse
  • Begleitung steuerlicher Prüfungen

M&A · Due Diligence · Umstrukturierung

Deutsche steuerliche Begleitung von Akquisitionen, Investitionen, Umwandlungen und Veräußerungen.

  • Steuerliche Due Diligence
  • Erwerbs- und Investitionsstrukturierung
  • Prüfung historischer Steuerrisiken
  • Steuerliche Prioritäten nach dem Erwerb
  • Umwandlungen und Beteiligungsänderungen
  • Verkaufsvorbereitung und Veräußerungsstrukturen

Markteintritt Deutschland

Steuerliche und strategische Begleitung ausländischer Unternehmen beim Eintritt in den deutschen Markt. Standortwahl unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, steuerlicher und regionaler Fördermöglichkeiten. Gründung und Strukturierung deutscher Gesellschaften und Niederlassungen, steuerliche Registrierung, Umsatzsteuer und laufende Compliance. Koordination mit regionalen Wirtschaftsförderungen und weiteren Partnern.

  • Standortwahl unter wirtschaftlichen, steuerlichen und Fördergesichtspunkten
  • Gründung und Strukturierung von GmbH, Zweigniederlassung oder Betriebsstätte
  • Steuerliche Registrierungen und Umsatzsteuer
  • Laufende steuerliche Compliance
  • Koordination mit Wirtschaftsförderungen und Partnern

Finanzierung & Förderung

Beratung bei Investitionsvorhaben, öffentlichen Förderprogrammen und unternehmerischen Finanzierungsprojekten. Identifikation geeigneter Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene, Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie Begleitung bei der Antragstellung. Unterstützung bei der Standort- und Investitionsplanung sowie Koordination mit Banken, Förderinstituten und Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Bestehende Kontakte in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und weiteren Bundesländern.

  • Identifikation geeigneter Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene
  • Prüfung der Fördervoraussetzungen
  • Begleitung bei der Antragstellung
  • Standort- und Investitionsplanung
  • Koordination mit Banken, Förderinstituten und Wirtschaftsförderungsgesellschaften
  • Kontakte in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und weiteren Bundesländern

Unternehmen und Gesellschafter

Grundlegende strukturelle und strategische Veränderungen müssen bei inhabergeführten Unternehmen auf Unternehmens- und Gesellschafterebene gemeinsam geplant werden. Dazu gehören Umstrukturierungen, Beteiligungs- und Holdingstrukturen, Unternehmensnachfolge, Exit-Planungen sowie internationale Wohnsitzverlagerungen. Dallman verfügt über besondere Expertise und umfangreiche praktische Erfahrung bei Fragen der Wegzugsbesteuerung. Ziel ist, Unternehmensstruktur, Beteiligungen, Ausschüttungen, Vergütungen und persönliche steuerliche Ansässigkeit vor der Umsetzung als zusammenhängendes Gesamtbild zu gestalten.

  • Strategische Strukturveränderungen und Umstrukturierungen
  • Internationale Wohnsitzverlagerungen und Wegzugsbesteuerung
  • Unternehmens-, Beteiligungs- und Holdingstrukturen
  • Besteuerung des Unternehmens und der Gesellschafter
  • Ausschüttungen, Vergütungen und persönliche steuerliche Ansässigkeit
  • Unternehmensnachfolge, Verkauf und Exit
  • Abstimmung mit ausländischen Beratern, soweit ausländisches Recht betroffen ist

Häufige Fragen — Steuerberatung

Führt jeder internationale Wohnsitzwechsel zur Wegzugsbesteuerung?

Nein. Ob § 6 AStG anwendbar ist, hängt unter anderem von der Beteiligung, der bisherigen Steuerpflicht, der konkreten Struktur und dem Zielstaat ab. Die steuerlichen Folgen sollten vor der Wohnsitzverlagerung und vor damit verbundenen Ausschüttungen, Umstrukturierungen oder Veräußerungen geprüft werden. § 6 AStG setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Seit 2022 gibt es auch beim Wegzug innerhalb der EU keine zinslose, unbefristete Stundung mehr: Die Steuer kann auf Antrag in sieben Jahresraten entrichtet werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Kehrt der Steuerpflichtige innerhalb von sieben Jahren (auf Antrag bis zu zwölf Jahren) nach Deutschland zurück, kann der Steueranspruch unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.

Reichen konzerninterne Verträge für eine belastbare Verrechnungspreisposition aus?

Nein. Verträge müssen mit den tatsächlich ausgeübten Funktionen, übernommenen Risiken, Entscheidungswegen und der Wertschöpfung übereinstimmen. Eine belastbare Position verbindet Geschäftsmodell, Verträge, Preisermittlung, Buchhaltung und Dokumentation.

Wann sollte sich ein Unternehmen auf eine Betriebsprüfung vorbereiten?

Idealerweise nicht erst nach Eingang der Prüfungsanordnung. Verträge, Berechnungen, Buchungsprozesse, Verrechnungspreise und prüfungsrelevante Daten sollten bereits während der laufenden Tätigkeit konsistent und nachvollziehbar aufgebaut werden.

Wie sollte ein Unternehmen mit dem Betriebsprüfer kommunizieren?

Eine Betriebsprüfung ist ein formelles Verfahren mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Es wird dringend empfohlen, nicht ohne Einbindung eines Steuerberaters direkt mit dem Prüfer zu kommunizieren – und das gilt ab dem ersten Tag der Prüfung, nicht erst, wenn schwierige Fragen auftauchen. Prüfer erheben Informationen und werten sie aus. Das Risiko liegt dabei selten darin, dass die Informationen selbst falsch sind. Das Risiko liegt darin, dass Informationen ohne ausreichenden Kontext oder ungenau formuliert anders verstanden werden als beabsichtigt – und der Prüfer daraus Schlüsse zieht, die sich im Nachhinein nur sehr schwer korrigieren lassen. Nachträgliche Erklärungen, so ausführlich sie auch sein mögen, können einen einmal entstandenen Eindruck kaum vollständig auflösen. Was zunächst unverfänglich wirkt, kann neue Prüfungsfelder eröffnen, auf die man sonst gar nicht gekommen wäre. Ein Steuerberater versteht, worauf der Prüfer mit seiner Frage eigentlich hinaus möchte. Statt breit zu antworten und dabei möglicherweise Themen zu berühren, die außerhalb der eigentlichen Frage liegen, beantwortet der Berater gezielt das, wonach gefragt wurde – und nicht mehr. Das hält die Kommunikation fokussiert, vermeidet unnötige erklärungsbedürftige Sachverhalte und verhindert, dass sich Positionen festigen, die später aufwändig aufgelöst werden müssen. Die empfohlene Vorgehensweise: Sämtliche Kommunikation mit dem Prüfer läuft über den Steuerberater. Unterlagen und Informationen werden strukturiert und kontrolliert übergeben. Anfragen des Prüfers werden vor der Beantwortung geprüft. Dort, wo Fragen rechtlich unsicheres Terrain berühren, werden Positionen vorbereitet und begründet, bevor eine Antwort erfolgt. Dabei geht es nicht darum, der Finanzbehörde Informationen vorzuenthalten – sondern darum, dass das Unternehmen während des gesamten Verfahrens geordnet und fachlich fundiert vertreten ist.

Kann man mit Investitionen beginnen, bevor die Förderung bewilligt ist?

In der Regel nein. Bevor mit Investitionen begonnen wird – etwa mit dem Kauf von Produktionsanlagen, der Einstellung von Personal oder dem Beginn von Forschungsaktivitäten bei Forschungsförderung – sollte zunächst das zuständige Bundesland ermittelt werden, in dem das Vorhaben durchgeführt werden soll. Anschließend ist die zuständige Investitions- oder Förderbank zu kontaktieren und die Förderfähigkeit des Vorhabens zu prüfen. In der Regel ist vor der abschließenden Förderentscheidung eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn einzuholen. Investitionen, die ohne diese Genehmigung begonnen werden, sind typischerweise nicht mehr förderfähig. Hintergrund ist der sogenannte Anreizeffekt: Nach EU-Beihilferecht (Art. 6 AGVO) darf eine Förderung grundsätzlich nur gewährt werden, wenn der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wurde.

Die Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.